Pflichtpraktika

Eine Information des Kultusministers zu Pflichtpraktikas ist in diesem Schreiben des Kultusministers vom 15.3.2020 enthalten:

"Aus der Aussetzung des Schulbetriebs ergeben sich in der Folge mit Sicherheit weitere Detailfragen (bspw. zum Umgang mit Pflichtpraktika, den zentralen Abschlussprüfungen im Haupt- und Realschulbereich, Leistungsbewertungen etc.), die einer einheitlichen Klärung bedürfen. Diese werden wir in weiteren Schreiben an die Schulleitungen und/oder auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums beantworten."

Wie in dem Schreiben des Ministers vom 17.4.2020 mitgeteilt, entfallen Klassenfahrten, Exkursionen, Betriebspraktika und ähnliches bis zu den Herbstferien und sind zunächst keine Neubuchungen für das kommende Schuljahr vorzunehmen. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme und die Einhaltung von Schadenminderungspflichten.