Sonderseite Masken im Unterricht

 

Aktueller Stand 19.10.2020: Die Pflicht zum Tragen der Masken im Unterricht wurde in einer Allgemeinverfügung am 13.10.2020 für alle Schüler*innen ab der 5. Klasse festgelegt.

 

Vorwort: Die Meinungen zur Maskenpflicht für Kinder gehen bei Eltern im Landkreis Groß-Gerau SEHR weit auseinander, von der Androhung rechtlicher Schritte, bis hin zu "es ist zwar unangenehm, aber das funktioniert schon und macht Sinn". Die prozentuale Verteilung der Meinungen unter den Eltern ließe sich nur sehr schwer in einer repräsentativen Form ermitteln und würde am Ende doch nur zwei völlig gegensätzliche Lager herausstellen, so unsere Meinung als Kreiselternbeirat.

Wir möchten uns an dieser Stelle nicht zum Wortführer eines der beiden Lager machen, sondern lieber zum grundsätzlichen Verständnis der Sachverhalte und zur Meinungsbildung beitragen und haben daher verschiedene Aspekte zum Thema auf dieser Seite dargestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier definitiv KEINEN Ansätzen zu Verschwörungsmythen Raum bieten!


 

Hier ist ein spoezielles Padlet (kann auch direkt hier für eine breitere Darstellung abgerufen werden: https://padlet.com/wulfruehl/Masken) mit Beiträgen zum Thema:

Mit Padlet erstellt

 


Kurzer Versuch einer Begriffsbestimmung zu Schutzmasken:

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB, Alltagsmaske) = Kommerziell und privat hergestellte MNB bestehen meist aus handelsüblichen, unterschiedlich eng gewebten Baumwollstoffen und entsprechen in ihrer Funktionsweise am ehesten einem MNS. Sie sind jedoch keine Medizinprodukte und unterliegen nicht entsprechenden Prüfungen oder Normen. Die Filterwirkung von MNB auf Tröpfchen und Aerosole wur- de nur in wenigen Studien untersucht und war im Vergleich zu medizinischem MNS geringer.

Mund-Nasen-Schutz (MNS) = sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2-/FFP3-Maske), die zum Standard der im Arbeitsschutz und Infektionsschutz eingesetzten persönlichen Schutzausrüstung gehören. Während ein MNS primär andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln in der Ausatemluft desjenigen schützen soll, der einen MNS trägt (Fremdschutz), ist das Ziel von FFP2-/FFP3-Masken der persönliche Schutz des Trägers vor Infektionen, einschließlich solche, die durch mikroskopisch kleine Tröpfchen (Aerosole) übertragen werden. (Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publicationFile)


 

Aktueller Stand nach der Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht im Kreis Groß-Gerau

In der Regierungserklärung des hessischen Kultusministers vom 1.9.2020 steht unter anderem:

"Die Hessische Landesregierung nimmt die Sorgen und Ängste des pädagogi- schen Personals sowie von Eltern, Schülerinnen und Schülern sehr ernst. Für mich ist es wichtig, dass wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber allen Personen in unseren Schulen nachkommen. Seit Schuljahresbeginn gilt außerhalb des Unterrichts in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände eine Maskenpflicht. Hiermit geben wir den Schulen einen verbindlichen Rahmen vor. Diese Pflicht kann – wenn durch die bauliche Situation einer Schule das Abstandsgebot in den Pausen problemlos eingehalten werden kann – durch Entscheidung der Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz ganz oder teilweise ausgesetzt werden. Vor der Entscheidung kann die Beratung durch den schulärztlichen Dienst in Anspruch genommen werden. Genauso kann im Unterricht freiwillig eine Maske getragen werden. Von der Schulleitung angeordnet werden darf dies allerdings nicht. Zwar kann seitens der kommunalen Gesundheitsbehörden in Abhängigkeit von der Entwicklung der Fallzahlen das Tragen einer Maske auch im Unterricht temporär angeordnet werden. Auf eine grundsätzliche Maskenpflicht im Unterricht wollen wir jedoch aus pädagogischen und Gründen der sozialen Interaktion verzichten. Die unzähligen Rückmeldungen von Eltern, die auch auf die körperlichen Belastungen ihrer Kinder hinweisen, bestärken uns darin, dass es derzeit schlicht nicht angebracht ist, flächendeckend eine solche Verpflichtung auch im Unterricht anzuordnen. Darüber hinaus gelten selbstverständlich die bekannten Schutz- und Hygienemaßnah- men."

Die komplette Regierungserklärung kann hier nachgelesen werden: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/krisenzeiten-das-wesentliche-im-blick-behalten-unsere-schulen-stehen-im-mittelpunkt-0


 

Generell zum Thema "Masken für Kinder":

 

Zur Frage, ab welchem Alter Masken getragen werden sollten/könnten: Artikel vom 22.8.2020 auf Deutsche Welle Nachrichten, der die neuesten Empfehlungen der WHO zusammenfasst.

 

Ökotest Ratgeber: Masken für Kinder: Die Maskenpflicht und was Sie beachten sollen

 

SWR3: Sind Masken für Kinder schädlich?

 

correctiv.org (Faktenchecks) zur Maskenpflicht: Nein, das Tragen eines Mundschutzes ist für Kinder nicht gefährlich

 


 

Presseartikel zum Thema: