Rahmenkonzept der Kultusministerkonferenz

Liebe Eltern,

die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben heute bekannt gegeben, dass die Schulen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen sollen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung (siehe beigefügtem Beschluss Ziffer 5).

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Mit dem Ziel, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.

Hessen hat gestern [5.5.2020] bereits verkündet, die Schulen in zwei Schritten für alle Schülerinnen und Schüler wieder zu öffnen. Am 18. Mai 2020 für die Schülerinnen und Schüler der

Im weiteren Schritt, am 2. Juni 2020 für die Schülerinnen und Schüler der 

Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekun­dar­stufen.

Handlungsleitend sollen die Rahmenbedingungen sein, die die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen hat. Das bedeutet beispielsweise, vor der Öffnung der Schule müssen notwendige Vorbereitungsmaßnahmen und z. B. die Schülerbeförderung organisiert werden. Die Rahmenbedingungen der KMK sind beigefügt: