Schulgirokonten

Die weit verbreitete Praxis, private Girokonten für Klassenkassen oder Gelder für Klassenfahrten zu nutzen, ist nicht ohne Risiko. Oft tragen Privatpersonen die Verantwortung für relativ hohe, nicht selten fünfstellige Beträge.
Das Kultusministerium hat jetzt in einer Novellierung im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Einrichtung von Schulgirokonten für Drittmittel geschaffen. Damit wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, diese Verantwortung an die Schule zu übertragen. Die Regelung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Kultusministeriums und des Landeselternbeirats, sowie hier zum Download:

 

 

Letzte Bearbeitung: 17.01.2023, 16:24