Schulwegeplan

Schulen sind verpflichtet, mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegeplan zu erstellen, in dem die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden.Dabei sollen Eltern beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Der Gemeinsamer Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung durch Schulen und Polizei" [Quelle] enthält dazu folgende Regelungen:


 
2.7 Sicherung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg
2.7.1 Die Schulleitung erarbeitet mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden; diese werden jährlich überprüft. Bei der Schulwegplanung erstreckt sich die Mitwirkung der Polizei auf eine Beratung der Schulen.
 
2.7.2 Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird ausdrücklich begrüßt.
 
2.7.3 Schulwegpläne sind den Eltern von Schulanfängern und neu in die Schule kommenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor Schulbeginn bekannt zu machen und zumindest mit den Schulanfängern zum Beginn des Schuljahres zu besprechen.
 
2.7.4 Schulen können in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden geeignete Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen, die bereits über das erforderliche Verantwortungsbewusstsein verfügen, sowie Eltern oder örtliche Verkehrshelfer für schulwegsichernde Maßnahmen auswählen, die durch die Polizei ausgebildet werden. Sie sind als Schüler-, Bus- oder Elternlotsen Verkehrshelfer für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und nicht befugt, Maßnahmen der Verkehrsregelung durchzuführen.
Beim Einsatz von Schülerinnen und Schülern muss das schriftliche Einverständnis eines Elternteils vorliegen. Bei der Betreuung der Schüler-, Bus- und Elternlotsen wirken die Verkehrswachten mit.
Die Entscheidung über die Einführung solcher Verkehrshelfer geschieht im Einvernehmen zwischen Schule und Polizei; die Festlegung der Einsatz- und Straßenübergangsstellen für Schüler- oder Elternlotsen obliegt der Straßenverkehrsbehörde.
 
2.7.5 Die Sicherung der Schulwege ist gemeinsame Aufgabe der Polizei und der allgemeinen Ordnungsbehörde. In der Ausführung ist sie Angelegenheit der Straßenbaulastträger.

 
Sehr ausführliche Informationen gibt es in diesen Dokumenten:
 
Der Plan selbst kann mit einfachen Mitteln selbst erstellt werden, z.B. auf Basis von OpenStreetMap-Karten. Ganz neu ist der "Schulwegeplaner" der Continental AG und der Landesverkehrswacht Niedersachens e.V. unter www.schulwegplaner.de. Dort kann ein Programm heruntergeladen werden kann, mit dem ein Schulwegeplan einfach zu erstellen sein soll.

Hier gibt es jetzt einen 'offiziellen' Schulroutenplaner der hessischen Landesregierung: https://www.schuelerradrouten.de/

 

 

 
 
 
Letzte Bearbeitung: 25.09.2020, 05:16