Kreiselternbeirat Groß-Gerau

Sie sind hier:   Startseite > Der Kreiselternbeirat

Der Kreiselternbeirat

Der neue Kreiselternbeirat für den Kreis Groß-Gerau wurde am 26.1.2023 für die Dauer von 2 Jahren gewählt:

  • Corinna Arras-Rettig, Mittelpunktschule Trebur
  • Daniela Busack, Bertha-von-Suttner-Schule, Mörfelden-Walldorf
  • Natasha Choudhry, Gymnasium Gernsheim
  • Bernd Christochowitz, Neues Gymnasium, Rüsselsheim
  • Sascha Grundmann, Martin-Buber-Schule, Groß-Gerau
  • Carina Hofmann, Schillerschule, Groß-Gerau
  • Frank Kaplan, Bertha-von-Suttner-Schule, Mörfelden-Walldorf
  • Fatma Köksal, Karl-Treutel-Schule, Kelsterbach
  • Wulf Rühl, Luise-Büchner-Schule, Groß-Gerau
  • Anna-Maria Salupo, Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim
  • Christine Schach, Bertha-von-Suttner-Schule, Mörfelden-Walldorf
  • Stefan Stein, Prälat-Diehl-Schule, Groß-Gerau
  • Katja Wienold, Nibelungenschule Biebesheim

Stefan Stein wurde erneut zum Vorsitzenden des Kreiselternbeirats gewählt, sein Stellvertreter ist Wulf Rühl.

Die Mitglieder im Kreiselternbeirat

Sie erreichen uns

  • Wir versenden regelmäßig aktuelle Information über unseren E-Mail-Verteiler. Wenn Sie in unseren Verteiler aufgenommen werden möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder senden uns einer E-Mail.

 

Was ist eigentlich der Kreiselternbeirat (KEB)?
Der Kreiselternbeirat wird alle zwei Jahre von Vertretern der Eltern an den Schulen im Kreis Groß-Gerau gewählt. Die wichtigste Aufgabe des KEB ist es, die Schulelternbeiräte zu beraten und zu unterstützen. Das Staatliche Schulamt (zuständig für die Lehrer) und der Schulträger (zuständig für die Gebäude) sind verpflichtet, den KEB umfassend zu informieren und in vielen Angelegenheiten anzuhören. Der KEB entsendet auch Mitglieder in viele wichtige Gremien und Ausschüsse des Kreises.

Wie oft trifft sich der KEB?
Die Mitglieder des KEB treffen sich alle 6-8 Wochen zu einer KEB Sitzung, an der bei Bedarf ein Vertreter des Schulamts oder des Schulträgers teilnimmt. Zusätzlich finden etwa 14-tägig auch noch Besprechungen über Videokonferenz statt. Darüber hinaus hat der KEB Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich nach Bedarf treffen. Zwei Mal jährlich lädt der KEB zu einer öffentlichen Sitzung mit allen Schulelternbeiräten ein. Darüber hinaus bespricht der KEB Vorstand wichtige Fragen mit Vertretern des staatlichen Schulamts oder des Schulträgers.

Wie kann mich der KEB bei meiner Arbeit als Elternvertreter an meiner Schule unterstützen?
Elternvertreter der Schulen können sich in allen Fragen, die das hessische Schulgesetz, die Zuständigkeit von Schulamt oder Schulträger betreffen, jederzeit an den KEB wenden. Wir kennen das Schulgesetz recht gut und stehen in engem, wenn auch oft kontroversen Kontakt mit Schulamt und Kreis. Bei Problemen mit der Schulleitung können wir oft moderierend helfen oder zumindest über die rechtlichen Möglichkeiten beraten. Ein Mitglied des KEB kann in bestimmten Fällen auch an Gesprächen oder Sitzungen teilnehmen. Wir bieten explizit an, auf Einladung zu einer SEB Sitzung zu kommen und –wenn gewünscht- die Arbeit des KEB vorzustellen. Wir sind aber auch daran interessiert, passiv an einer Sitzung teilzunehmen und einfach mal zu hören, welche Probleme die Eltern an den Schulen umtreiben. Der aktuelle KEB hat für jede Schule einen Schulpaten gewählt, der als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Kontaktdaten der jeweiligen Paten finden sich auf unserer Homepage www.kreiselternbeirat-gg.de.

Womit beschäftigt sich der KEB aktuell?
Im laufenden Jahr waren die folgenden Themen Schwerpunkte der KEB Arbeit:
Übergang von der 4. zur 5. Klasse (Lenkung), Lehrermangel und Schulqualität, Drogen an Schulen, Medienkompetenz, Ganztagsbetreuung, Schülerbeförderung (insbesondere Hessenticket für alle Schüler), Corona, Inklusion. Wir würden gerne allen diesen Themen mehr Aufmerksamkeit schenken. Aber hier fehlt es aktuell einfach an tatkräftiger Unterstützung. Deshalb ist die wichtigste Frage:

Wie kann ich beim KEB mitmachen?
Der KEB braucht Unterstützung von engagierten Elternvertretern, die bereit sind, sich regelmäßig einzubringen und sich um bestimmte Bereiche kümmern möchten. Niemand kann sich in alle Themen gleichermaßen auskennen, deshalb wären Eltern sehr willkommen, die sich in einem bestimmten Bereich zuständig fühlen. Im KEB muss man keine Kuchen backen und Elternhelferlisten organisieren, aber es ist ein gewisser zeitlicher Einsatz erforderlich, wenn der KEB etwas bewegen will. Das Konzept der Schulpaten hat sich aus unserer Sicht sehr bewährt, belastet aber die wenigen vorhanden Paten stark – schön wäre, wenn der KEB da künftig mehr „aus dem Vollen“ schöpfen könnte.

Wie wird der KEB gewählt?
Das Schulgesetz sieht vor, dass der Schulelternbeirat aus seiner Mitte einen Vertreter je angefangene 500 Schüler, mindestens jedoch zwei Vertreter, und ebenso viele Ersatzvertreter wählt. In aller Regel also 2 Vertreter und 2 Ersatzvertreter. Diese Vertreter wählen im Januar 2023 aus Ihrer Mitte den neuen KEB – d.h. wer im KEB mitarbeiten möchte, sollte sich als Wahlvertreter an seiner Schule wählen lassen! Gewählt wird getrennt nach Schulform. Die genaue Zahl der Mitglieder je Schulform wird vom Kultusministerium festgesetzt. Die Wahlperiode dauert 2 Jahre. Diese formalen Voraussetzungen des Schulgesetzes betreffen die offizielle Mitarbeit im KEB und gegebenenfalls das Stimmrecht. Der KEB wird aber niemanden daran hindern, sich einzubringen und in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.

 

Schulen im Verantwortungsbereich des Kreiselternbeirats Groß-Gerau:

Zum Verantwortungsbereich des Kreiselternbeirats Groß-Gerau zählen alle Schulen der Schulträger "Kreis Groß-Gerau" und "Stadt Kelsterbach" mit insgesamt 48 Schulen und etwa 27.000 Schülerinnen und Schülern. Der Stadtelternbeirat Rüsselsheim deckt mit seinem Verantwortungsbereich die 16 Schulen des Schulträgers "Stadt Rüsselsheim" mit ca. 7.800 Schüler*innen ab.

 

Das Diagramm auf einer neuen Seite in einem größeren Format öffnen

 

 

Das Diagramm auf einer neuen Seite in einem größeren Format öffnen 

 

 

Das Diagramm auf einer neuen Seite in einem größeren Format öffnen

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Bearbeitung: 05.03.2023, 18:07

weiter zu:

Aktuelles

 

Links zu Internet und sozialen Medien

Interessante Links zu Angeboten zum Thema Internet und sozialen Medien und insbesondere zu Jugendmedienschutz finden Sie unter Infos für Elternbeiräte / Internet und sozialen Medien.

 

Der KEB auf Facebook

facebook-logo.jpgDer Kreiselternbeirat Groß-Gerau hat eine moderierte Facebook-Seite mit generellen schulischen Themen: www.facebook.com/kreiselternbeiratgg

Die letzten Beiträge für Interessierte, die keinen Facebook Account haben.

Powered by CMSimple| Template: ge-webdesign.de|