Kreiselternbeirat Groß-Gerau

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Übergang von der 4. zur 5. Klasse

Für den Übergang in eine weiterführende Schule im Schuljahr 2024/25 stehen diese Informationen für die aktuellen 4. Klassen des Schuljahrs 2023/24 zur Verfügung:

 Hier ist der Terminplan für dieses Jahr:

  1. Grundschulinformationsabende (vor Beginn der Weihnachtsferien)
  2. Einzelberatung durch die Grundschule (bis 25. Februar)
  3. Abgabe des Anmeldeformulars (bis 05. März)
  4. Erneute Beratung durch die Grundschule – bei Abweichung des gewählten Bildungsgang von der Eignungsempfehlung der Grundschule (ab 05. März)
  5. Mitteilung der Eltern an die Grundschule über die endgültige Bildungsgangwahl (bis 05. April, Ferien)
  6. Konferenz zur Verteilung der Schulplätze unter Leitung des Staatlichen Schulamtes (bis Ende Mai)
  7. Information der Eltern über die aufnehmende Schule (Termin wird für alle Schulen des Schulamtsbereiches jährlich neu festgelegt)

 

Die aktuelle Diskussion um das geplante Lenkungsverfahren 2024 ist auf einer extra Seite zusammengefasst.

 


Auch im Jahr 2023 hat der Kreiselternbeirat zusammen mit dem Staatlichen Schulamt Rüsselsheim eine Veranstaltung mit Diskussion durchgeführt für Eltern, die sich gerade im Entscheidungsprozess für eine weiterführende Schule befinden.

Übergang 4./5. Klasse (weiterführende Schule)
Informationsveranstaltung des Kreiselternbeirats Groß-Gerau mit Fragerunde

Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, steht im Frühjahr der Wechsel Ihres Kindes auf eine weiterführende Schule an. Dabei müssen Sie sich auch für eine Schulform entscheiden.
Welche Schule ist unter den gegebenen Voraussetzungen die richtige?
Die Wahl der Schulform ist wichtig für die Zukunft Ihres Kindes. Um Sie dabei zu beraten und zu unterstützen, laden wir zu einer Informationsveranstaltung des Kreiselternbeirats Groß-Gerau ein:


Montag, 27.11.2023, 19.00 Uhr (Präsenzveranstaltung) Landratsamt Groß-Gerau Georg-Büchner-Saal Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau


Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Rüsselsheim und der Schulleitung der Beruflichen Schulen Groß-Gerau informieren wir zu den Themen

  • Übergang in die weiterführende Schule (Sekundarstufe I)
  • Vergabe- und Lenkungsverfahren / Änderungen gegenüber den vergangenen Jahren
  • Alternativen zum Gymnasium: Viele Wege führen zum Erfolg

Für Fragen stehen zur Verfügung:

  • Silke Gocht-Zimmermann und Susanne Strauß-Chiacchio, Staatliches Schulamt
  • Sabine Kämpf, Schulleiterin der Beruflichen Schulen Groß-Gerau
  • Das Team des Kreiselternbeirats Groß-Gerau

Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Der Live-Stream der Veranstaltung kann hier auch nachträglich abgerufen werden: https://www.twitch.tv/kebgrossgerau


Mit freundlichen Grüßen
Kreiselternbeirat des Kreises Groß-Gerau

 


Am 15.5.2023 hat der Kreiselternbeirat diese Pressemitteilung zum vergangenen Lenkungsverfahren des Schuljahrs 2023/24 veröffentlicht:

 

Schulwahl? Leider verloren!

Lenkungsverfahren zum Übergang in die weiterführende Schule im Kreis Groß-Gerau

Die Schulträger im Kreis Groß-Gerau haben Vereinbarungen zur Änderung des bestehenden Lenkungsverfahrens zum Übergang in die weiterführende Schule getroffen. Diese Änderungen wurden ohne ausreichende Beteiligung und Information der Elternschaft beschlossen.

Hintergrund ist der Mangel an Schulplätzen im Norden des Kreises, der im letzten Lenkungsverfahren zu erheblichen Unruhen geführt hat. Aufgrund unzureichender Berücksichtigung des notwendigen Platzbedarfs an den weiterführenden Schulen - insbesondere den Gymnasien - wurden ca. 150 Schülerinnen und Schüler gegen den Elternwillen an Gesamtschulen zugewiesen oder aufgrund verkehrstechnischer Unerreichbarkeit der Schulen nicht zugewiesen (ca. 60).

Durch gemeinsame Anstrengungen der Schulträger, des Schulamtes, der Schulleitungen und des Kreiselternbeirats wurden schließlich fünf zusätzliche Gymnasialklassen eingerichtet, so dass fast alle Gymnasialwünsche erfüllt werden konnten.

In diesem Jahr haben die Schulträger Groß-Gerau und Rüsselsheim vereinbart, vorrangig nach dem so genannten „Wohnortprinzip“ zu lenken. Wer nun glaubt, dass jeder Schüler der Schule zugewiesen würde, die seinem Wohnort am nächsten liegt, der irrt (siehe unten). Der Landkreis wurde in drei Regionen unterteilt, innerhalb derer die Zuweisung der Gymnasialplätze an erster Stelle erfolgen soll. Die Elternschaft wurde bei diesen Änderungen nicht ausreichend beteiligt und informiert.

Diese Vorgehensweise bedeutet, dass ein Gymnasialwunsch außerhalb der zugewiesenen Region nicht erfolgreich sein kann und somit die Wahlmöglichkeiten der Eltern eingeschränkt werden. Es muss geprüft werden, ob diese Vorgehensweise mit dem Schulrecht vereinbar ist.

Durch die Zuordnung der Gemeinden zu den drei Regionen haben einige Schülerinnen und Schüler längere und umständlichere Schulwege (z.B. ist Leeheim dem Gymnasium Gernsheim zugeordnet. Weil die Schulträgerübergreifende Zuordnung die Gesamtschulen nicht umfasst, müssen Schülerinnen und Schüler aus Nauheim mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Groß- Gerau fahren, obwohl die Gerhart-Hauptmann-Schule in Königstädten näher ist). Auch inhaltlich gibt es Einschränkungen: Z. B. können Schülerinnen und Schüler aus dem Süden des Kreises z.B. nicht Spanisch als zweite Fremdsprache wählen, da dies am Gymnasium Gernsheim nicht angeboten wird.

Die Elternschaft steht dem neuen Verfahren - je nach Betroffenheit - sehr ablehnend gegenüber. Es ist nicht sicher, ob Mitbestimmungsrechte verletzt wurden, aber zumindest wurde das Angebot der Elternschaft zur Mitarbeit ignoriert und die Mitbestimmungsrechte der Eltern wurden nachteilig ausgelegt.

Der Wortlaut der Vereinbarung liegt uns nicht vor und eine Einsichtnahme wurde uns mit dem Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit verweigert. Wir haben lediglich eine Pressemitteilung und eine Zusammenfassung, die uns vom Schulträger auf Anfrage zugesandt wurde. Über den Landeselternbeirat wurde der Sachverhalt an das Hessische Kultusministerium herangetragen, das nun prüfen soll, ob dieses Vorgehen mit dem Schulrecht vereinbar ist.

Auch wenn restriktive Maßnahmen bei der Schülerlenkung im Nordkreis unumgänglich sein mögen, so stellt sich doch die Frage, warum es eine Grenze zwischen den Gemeinden in Groß-Gerau Mitte und Groß-Gerau Süd geben soll, die alle zum Schulträger Groß-Gerau gehören. Hier hat der Schulträger das Rüsselsheimer Problem zum Problem des gesamten Kreises gemacht.

Fazit:

Wir halten es für problematisch, dass die Änderungen im Lenkungsverfahrens ohne ausreichende Transparenz und Information der Elternschaft erfolgt sind. Es ist nicht sichergestellt, dass alle betroffenen Eltern die Auswirkungen des neuen Verfahrens vollständig verstehen und dass ihre Interessen ausreichend berücksichtigt wurden.

Insbesondere die Einschränkung des Elternrechts bei der Wahl der weiterführenden Schule und die damit möglicherweise verbundenen längeren Schulwege für einzelne Schülerinnen und Schüler sind aus unserer Sicht bedenklich. Auch inhaltliche Einschränkungen, wie die Nichtwählbarkeit bestimmter Fremdsprachen, sind für einige Schüler und Eltern nicht akzeptabel.

Es ist wichtig, dass die Schulträger im Interesse der Schüler und Eltern handeln, und dies in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Elternmitwirkungsgremien geschieht. Wir fordern daher eine transparente und offene Kommunikation sowie eine umfassende Einbindung der Elternschaft in Entscheidungen, die ihre Interessen betreffen.

Insgesamt halten wir das Lenkungsverfahren in seiner jetzigen Form für problematisch und fordern eine kritische Überprüfung der Verfahrensänderung durch die Schulträger und das zuständige Schulamt. Wichtig ist, dass die Interessen der Schüler und Eltern im Vordergrund stehen und dass das Recht auf freie Schulwahl sowie die Mitbestimmungsrechte der Eltern gewahrt bleiben.

Der Kreiselternbeirat des Kreises Groß-Gerau

 

Hier kann die PDF-Datei heruntergeladen werden.

 


Voraussichtlicher Terminplan für den Übergang in die weiterführenden Schulen mit hessenweit einheitlich geregeltem Verfahren (die exakten Daten stehen noch nicht fest, Stand September 2023):

  1. Grundschulinformationsabende (vor Beginn der Weihnachtsferien)
  2. Einzelberatung durch die Grundschule (bis 23. Februar)
  3. Abgabe des Anmeldeformulars (bis 03. März, Sonntag)
  4. Erneute Beratung durch die Grundschule – bei Abweichung des gewählten Bildungsgang von der Eignungsempfehlung der Grundschule (ab 04. März)
  5. Mitteilung der Eltern an die Grundschule über die endgültige Bildungsgangwahl (bis 05. April, Ferien)
  6. Konferenz zur Verteilung der Schulplätze unter Leitung des Staatlichen Schulamtes (bis Ende Mai)
  7. Information der Eltern über die aufnehmende Schule (Termin wird für alle Schulen des Schulamtsbereiches jährlich neu festgelegt)

 


Die 3 Schulträger im Kreis Groß-Gerau:

 

Schulträger Kreis Groß-Gerau

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Bildung und Schule
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

 

Schulträger Stadt Rüsselsheim

 

Schulgträger Stadt Kelsterbach

Neues Rathaus - 3. Stock - Zimmer 505
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach

 

 

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