Kreiselternbeirat Groß-Gerau

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Diskussion um das Lenkungsverfahren 2024

Um was geht es hier: Im Rahmen des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule können von Eltern Wünsche geäußert werden, auf welche Schule ihr Kind gehen möchte. Falls mehr Kinder einen bestimmten Schulwunsch haben, als dort Plätze vorhanden sind, wird ein definiertes Lenkungsverfahren zur Entscheidung über die Platzvergabe angewendet. Das Lenkungsverfahren 2024 wird anders als das von 2023 sein, die exakte Ausgestaltung ist noch nicht vollständig festgelegt. Kritisch ist nur die Vergabe der limitierten Plätze an Gymnasien, in aller Regel können Wünsche nach Plätzen an integrierten Gesamtschulen alle bedient werden.

Die gesetzliche Grundlage zur "Aufnahme in die Schule" ist §70 im hessischen Schulgesetz:

Zur Ansicht des §70 hier klicken

 


 
 

21.12.2023: Eltern übergeben über 400 Unterschriften gegen das Wohnortprinzip an Landrat Thomas Will, erste Zwischenergebnisse der online Befragung über die wahrgenommenen Missstände werden präsentiert.
 
 

12.12.2023: Der Kreis schreibt das Wohnortprinzip erneut fest für das Schuljahr 2024/25

>>> Hier ist eine Pressemitteilung der Kreisverwaltung dazu vom 12.12.2023 <<<

 


29.11.2023: Wir haben eine kurze online Umfrage vorbereitet zu den von Eltern wahrgenommenen Missständen bei der Zuteilung von Gymnasialplätzen im Kreis Groß-Gerau. Das Ergebnis werden wir schnellstmöglich dem Landrat präsentieren.

Das ist der Link zur Elternbefragung:

https://cryptpad.fr/form/#/2/form/view/AQ9lqoMk2O2h0ohEMhTpqXN3aXzBxZPnXNERutFkNJw/

Antworten können bis zum Beginn der Weihnachtsferien (22.12.2023) berücksichtigt werden.

 


Die Veranstaltung zum Übergang 4/5 am 27.11.2023 war SEHR gut besucht, trotz ein wenig Schnee-Chaos. Wir gehen davon aus, dass sie von insgesamt über 350 Personen vor Ort und online direkt verfolgt wurde.

Die gesamte Veranstaltung mit Vorträgen und Diskussion kann als Aufzeichnung hier bei Twitch https://www.twitch.tv/kebgrossgerau oder hier in einer leicht nachbearbeiteten Version von OneDrive https://1drv.ms/v/s!AoZ2-nyHsFEalKFXT3B1qNtlcb4T2g?e=mjJH38 abgerufen werden.

Nach den Vorträgen hat sich in der anschließenden Diskussion gezeigt, dass das im Moment vorgesehene Verfahren zur Zuteilung vorhandener Schulplätze ("Lenkungsverfahren") nicht vollumfänglich auf Akzeptanz bei den anwesenden Eltern trifft. Vor Allem ist die Aufteilung in die Regionen "Mitte" und "Süd" und die damit verbundenen Einschränkungen der Schulwahl, Stichworte sind Geschwisterkinder und die Wahlmöglichkeiten zur zweiten Fremdsprache, nicht nachvollziehbar.

Um eine gute Grundlage für weitere, dringende Diskussionen mit dem Schulträger zu bekommen, hat der Kreiselternbeirat eine Befragung an betroffene Eltern erstellt.

 


Die von uns vor der Veranstaltung am 27.11.2023 an den Landrat gestellten Fragen wurden wie folgt beantwortet:

 

Frage:

1. Ist auch in diesem Jahr wieder eine schulträgerübergreifende Vergabe von Gymnasialplätzen zwischen dem Schulträger Rüsselsheim und dem Kreis Groß-Gerau geplant oder bereits beschlossen? Diese Frage war in der letzten Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2023 noch offen.

Antwort:

"Der Schulträger Rüsselsheim am Main hat in den vergangenen Jahren doppelt so viele Schüler*innen aus dem übrigen Kreisgebiet (Kragenkreis) an seinen beiden Gymnasien (Max-Planck und Immanuel-Kant) aufgenommen wie der Schulträger Kreis Groß-Gerau Schüler*innen aus Rüsselsheim am Main am Kreis-Gymnasium (Neues Gymnasium) aufgenommen hat. Diese Schüler*innen-Wanderung kann nicht dauerhaft in diesem Umfang fortgesetzt werden.

Auf Grund der steigenden Schüler*innen-Zahlen, den Sanierungsmaßnahmen an den beiden Rüsselsheimer Gymnasien (Max-Planck und Immanuel-Kant) und den Mehrklassenbildungen in den vergangenen Jahren stehen im kommenden Schuljahr zwei Eingangsklassen weniger (entspricht in etwa der Anzahl von Schüler*innen aus dem übrigen Kreisgebiet) an den beiden Gymnasien zur Verfügung. Zusätzlich hat das neue Gymnasium im Schuljahr 2023/24 zwei weitere Eingangsklassen eröffnet. Diese beiden Klassen wurden für ein Schuljahr an der Gustav-Heinemann-Schule untergebracht und werden im Schuljahr 2024/25 zurück in die Räume es Neuen Gymnasiums in Rüsselsheim gehen. Um diesen Bestand an Eingangsklassen in der Region Norden zu halten wurde die Errichtung des weiteren Gymnasiums in Bischofsheim durch den Kreistag beschlossen. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat nach den aktuellen Prognosen ausreichend Schulplätze für die Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Rüsselsheim. Zusätzliche Aufnahmen aus dem Kreisgebiet sind kaum möglich.

Die beiden Schulträger haben sich darauf verständigt, dass im ersten Schritt die Aufnahme nach dem Schulträgerprinzip erfolgen soll. Das heißt vorrangig werden die Schüler*innen aus den Kommunen Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, Raunheim und Kelsterbach am Neuen Gymnasium inkl. der Dependance in Ginsheim-Gustavsburg aufgenommen. So kann sichergestellt werden, dass voraussichtlich Wünschen nach einem Schulplatz an einem Gymnasium erfüllt werden können. An den Gymnasien der Stadt Rüsselsheim (Max-Planck und Immanuel-Kant) werden vorrangig die Schüler*innen aus dem Stadtgebiet aufgenommen. Ausgenommen hiervon sind vorrangige Aufnahmen, die durch das Hessische Schulgesetz vorgegeben sind z. B. am Talentzentrum Hockey an der Immanuel-Kant-Schule in Rüsselsheim.

Abweichend von dieser Regelung können die beiden Schulträger durch Beschluss des Magistrates der Stadt Rüsselsheim und den Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau eine Kontingentvereinbarung über die Aufnahme von Schüler*innen an den Gymnasien treffen. In dieser Kontingentvereinbarung kann die gegenseitige Aufnahme von beispielsweise bis zu 60 Schüler*innen vereinbart werden. So könnte sichergestellt werden, dass an jedem Gymnasium der Stadt Rüsselsheim am Main bis zu 30 Schüler*innen aus dem übrigen Kreis aufgenommen werden und im Tausch bis zu 60 Rüsselsheimer Schüler*innen am neuen Gymnasium aufgenommen werden. Aktuell ist eine solch mögliche Kontingentvereinbarung noch in der Abstimmung zwischen den beiden Schulträgern.

Den Schüler*innen aus den Kommunen Kelsterbach, Raunheim, Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim erhalten auf jeden Fall einen Platz am Neuen Gymnasium inkl. der Dependance."

 

Frage:

2. Die vorrangige Lenkung innerhalb dreier Gebietszonen des Kreises (Nord, Mitte, Süd) war ausdrücklich auf ein Jahr beschränkt. Wird es auch in diesem Jahr eine Beschränkung der Schulzuweisung nach Wohnort geben? Wenn ja, wie sieht diese aus und wo und von wem wurde diese Maßnahme beschlossen

Antwort:

"Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau wird wie für das vergangene Schuljahr auch für das kommende Schuljahr 2024/25 über das Wohnortprinzip beraten und unter Umständen beschließen. Eine mögliche Beschlussfassung würde sich an der Aufteilung aus dem vergangenen Schuljahr orientieren.

Region Süden:

Am Gymnasium Gernsheim werden vorrangig Schüler*innen der Kommunen Riedstadt, Stockstadt am Rhein, Biebesheim am Rhein und Gernsheim aufgenommen


Region Mitte:

An Gymnasien im Stadtgebiet Groß-Gerau (Luise-Büchner-Schule und der Prälat-Diehl-Schule) werden vorrangig Schüler*innen der Kommunen Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Groß-Gerau, Trebur und Nauheim aufgenommen.

Region Norden:

Am Neuen Gymnasien in Rüsselsheim am Main werden vorrangig Schüler*innen der Kommunen Kelsterbach, Raunheim, Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim aufgenommen.

Auch hier befindet sich die Regelung noch in der Abstimmung der Fachämter."

 


 

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